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Das Verbot von Amalgam in der Zahnmedizin

Das Thema Amalgamverbot ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion geraten. Besonders im Hinblick auf die gesundheitlichen Bedenken, die durch den Quecksilbergehalt von Amalgamfüllungen ausgelöst werden, wurde immer häufiger eine Regulierung oder gar ein Verbot der Verwendung dieses Materials gefordert. Während Amalgam aufgrund seiner Langlebigkeit und Kosteneffizienz jahrzehntelang als Standard in der Zahnmedizin galt, gibt es immer mehr Stimmen, die die potenziellen Risiken für die Gesundheit, insbesondere für die Umwelt, thematisieren.

Was ist Amalgam und warum ist es gefährlich? 

Amalgam ist eine Legierung aus verschiedenen Metallen, darunter Silber, Kupfer, Zinn und vor allem Quecksilber. Diese Mischung wurde in der Vergangenheit aufgrund ihrer Haltbarkeit häufig für Zahnfüllungen verwendet. Allerdings ist Amalgam aufgrund des Quecksilbers bei einer Freisetzung sehr gefährlich für den menschlichen Körper, insbesondere für die Nieren und das Gehirn. Auch die Umwelt wird durch die Freisetzung von Quecksilber belastet, was die Gefährlichkeit dieser Substanz unterstreicht. 

Amalgamverbot und die EU-Quecksilberverordnung 

Die EU-Quecksilberverordnung wurde erlassen, um die Nutzung von Quecksilber zu reduzieren und dessen schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Zahnamalgam in der EU verboten. Auf bereits gelegte Amalgamfüllungen hat das Verbot keine Auswirkungen, weshalb diese noch viele Jahre im Zahn verbleiben werden. 

Auswirkungen auf das Abfallmanagement von Zahnarztpraxen 

Für Zahnarztpraxen wird das Abfallmanagement weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Da das Amalgamverbot keine Auswirkungen auf vorhandene Füllungen hat, müssen Zahnarztpraxen weiterhin mit amalgamhaltigen Sonderabfällen, wie ausgebohrten Füllungen oder extrahierten Zähnen, rechnen. Amalgamfüllungen werden noch viele Jahre im Umlauf bleiben, da sie nicht von heute auf morgen ausgebohrt werden müssen. Aus diesem Grund ist es nach wie vor erforderlich, Amalgamabscheider zu verwenden, um die Freisetzung von Quecksilber in der Umwelt zu verhindern. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle, wie Amalgam, obliegt ausschließlich zertifizierten Entsorgungsunternehmen, wie medentex. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verwendung von Zahnamalgam in der EU eingestellt wird, aber bestehende Amalgamfüllungen weiterhin im Umlauf sein werden. Das Abfallmanagement in Zahnarztpraxen bleibt somit ein zentrales Thema, um den Schutz der Umwelt vor Quecksilber zu gewährleisten.

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