Allgemeine Geschäftsbedingungen der medentex GmbH
Stand: April 20201. Geltungsbereich, Form
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich anerkennen.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Verträge abschließen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für unsere künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Fristen
Liefer- und/oder Leistungsfristen werden individuell vereinbart bzw. von uns bei der Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages angegeben. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, beträgt die Liefer- bzw. Leistungsfrist maximal 2 Wochen ab Vertragsschluss.
3. Lieferung, Gefahrübergang
3.1 Wir sind zu Teillieferungen / Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
3.3 Soweit der Kunde eine Transportversicherung eindeckt, tritt er uns hiermit schon jetzt alle Entschädigungsansprüche ab, soweit sich diese auf die vom Kunden übernommene Sach- und Preisgefahr beziehen. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgeblich sind unsere bei Vertragsabschluss geltenden Netto-Listenpreise. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.2 Bei zumutbaren Teillieferungen sind wir berechtigt, diese Teillieferungen gesondert abzurechnen. Dies gilt insbesondere für Aufträge, die aufgrund des Lieferumfangs oder auf Wunsch des Kunden in Teillieferungen erfolgen oder bei denen der Kunde den Zeitpunkt der Abholung unserer versandbereit erklärten Lieferungen vorgibt.
4.3 Ist mit dem Kunden ein Abnahmetermin für die Lieferung vereinbart und wird dieser aus von uns nicht zu vertretenden Gründen vom Kunden nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware vor dem Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung ist dann binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Sachmängelhaftung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falschlieferungen.
5.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Liefergegenstände zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht werden, haben wir nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Liefergegenstände.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Daneben ist der Kunde ggf. berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
5.4 Ist nur ein Teil der Warenlieferung mangelhaft, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn der verbleibende mangelfreie Teil der Lieferung den vorgesehenen Verwendungszweck für den Kunden nachweislich nicht mehr erfüllen kann.
5.5 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten beginnend mit der Ablieferung; soweit eine Abnahme vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, wie insbesondere für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Baumängel. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt darüber hinaus auch nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Falle unberührt.
5.6 Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ebenso nicht bei neuen Waren der PureMotion® bzw. amalsed® Linie. Für diese Waren gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Neue Waren der PureMotion® bzw. amalsed® Linie sind nur solche Waren, die von uns in den Verträgen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Unterlagen ausdrücklich als solche bezeichnet sind oder die das entsprechende Logo der PureMotion® bzw. amalsed® Linie tragen.
5.7 Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln werden wie folgt begrenzt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Soweit wir für Mangelfolgeschäden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Schäden begrenzt. Durch die vorstehende Haftungsbegrenzung werden Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens nicht beschränkt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche bei einer von uns gewährten Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
6. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
6.1 Die nachfolgenden Beschränkungen gelten für unsere vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss. Die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen obliegt uns.
6.2 Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die Verletzung dieser wesentlichen Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht ist.
6.3 Die sich aus 6.2 ergebende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Sie gilt ebenfalls nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Die jährliche Haftungsgrenze für Sach- und Vermögenswerte, ausgenommen ist entgangener Gewinn liegt bei dem 3-fachen des jährlichen Auftragswertes.
7. Nutzungs- und Urheberrechte / Schutzrechte
An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn uns ein Auftrag nicht erteilt werden sollte, unverzüglich herauszugeben.
8. Besondere Regelungen bei Entsorgungsleistungen
8.1 Wir werden die im Entsorgungsvertrag aufgeführte Reststoffe aus Zahnarztpraxen abholen und einer von der zuständigen Behörde zugelassenen Verwertungs- und Beseitigungsanlage zuführen. Von der Übernahme ausgeschlossen sind alle nicht im Entsorgungsvertrag aufgeführten Stoffe (z.B. Desinfektionsmittel). Weitergehende Leistungen erbringen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gegen gesonderte Vergütung.
8.2 Für die Abholung der Entsorgungsbehälter innerhalb der vertraglich festgelegten Zeiträume werden wir sorgen und die Aufarbeitung oder Verwertung bzw. Lagerung unter Einhaltung der örtlichen Auflagen durchführen. Den vorbezeichneten Pflichten können wir auch durch Beauftragung Dritter nachkommen.
8.3 Etwaige notwendige Materialverwiegungen werden wir mit verbindlicher Wirkung für den Kunden bei Abholung vornehmen. Einwendungen gegen festgestellte Gewichte hat der Kunde sofort zu erheben.
8.4 Wir sind berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen angemessene Preisanpassungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu verlangen. Darauf werden wir den Kunden vier Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung hinweisen. Der Kunde ist dann berechtigt, der Preiserhöhung binnen vier Wochen schriftlich zu widersprechen, andernfalls gilt die Preisanpassung als anerkannt und der bestehende Vertrag läuft zu den geänderten Konditionen weiter. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
9. Pflichten des Kunden bei Entsorgungsleistungen
9.1 Bei schuldhafter Nichtbeachtung der nachfolgend aufgeführten Pflichten haftet der Kunde für alle daraus erwachsenden Schäden und Folgeschäden.
9.2 Ort der Aufstellung, Anzahl und Größe der von uns zur Verfügung gestellten Sammelbehälter werden zwischen uns und dem Kunden einvernehmlich festgelegt.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Sammlung und rechtzeitige Bereitstellung der Behälter zu gewährleisten. Er verpflichtet sich weiterhin, die einzelnen Reststoffe in den dafür vorgesehenen Behältern am Abholtermin zur Verfügung zu stellen.
9.4 Der Kunde verpflichtet sich, uns und unseren Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit Zutritt zum Aufstellungsort der Behälter zu gewähren und hierbei sowie bei der reibungslosen Abholung der Behälter in zumutbarem Maße mitzuwirken. Sollte es notwendig sein, dass wir außerhalb der Geschäftszeiten Zutritt zum Aufstellungsort der Behälter erhalten, wird dies im Einzelfall gesondert vereinbart.
9.5 Der Kunde wird die Behälter pfleglich behandeln und bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand an uns herausgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Der Kunde hat ihm überlassene Behälter bei Beschädigung oder Verlust zum Neuwert zu ersetzen, wenn der Schaden durch ihn oder seinen Gehilfen zu vertreten ist.
9.6 In Fremdbehältern übergebenes Material wird nur aufgrund besonderer Vereinbarung mitgenommen und entsorgt. Die Fremdbehälter werden auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zurückgesandt. Andernfalls werden sie entsorgt oder verwertet und dem Kunden mit 2,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
9.7 Spätestens bei der Abholung wird der Kunde uns ausdrücklich und detailliert mitteilen, welche Stoffe sich in den Sammelbehältern befinden oder welche besonderen Eigenschaften diese Stoffe haben, falls es sich um andere als die im Entsorgungsvertrag vereinbarten Stoffe oder solche mit anderen Eigenschaften handelt.
9.8 Verletzt der Kunde diese Informationspflicht oder sind uns etwaige besondere Eigenschaften des vertragsgegenständlichen Materials nicht bekannt, so haben wir das Recht, dadurch entstehende zusätzliche Aufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen, falls diese Eigenschaften einen solchen zusätzlichen Aufwand verursachen oder das Material aufgrund seiner besonderen Eigenschaften besonderen behördlichen Auflagen unterliegt. Für diesen Fall hat der Kunde ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Unser Recht, Ersatz für den bereits entstandenen erhöhten Aufwand zurückzufordern, wird durch eine derartige Kündigung nicht berührt.
9a. Edelmetall-Ankauf
Soweit wir Edelmetalle – etwa von Ärzten, Praxen oder Laboren – ankaufen, erklärt der Verkäufer (a) mit Abschluss des Vertrags, dass er Eigentümer des zu verkaufenden Edelmetalls bzw. zu dessen Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung berechtigt ist, und (b) mit der Angabe eines Kontos, auf das der Ankaufpreis zu zahlen ist, dass er Inhaber dieses Kontos ist.
10. Rechtsnachfolge / Abtretung
Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger von medentex GmbH über, ohne dass es hierfür einer Zustimmung des Kunden bedarf.
medentex GmbH kann den Vertrag oder Teil des Vertrages an eine Person, Firma oder Unternehmensgruppe abtreten. Die ist dem Kunden rechtzeitig anzeigen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld.
11.2 Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt – Bielefeld. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
12. Datenschutz
Als unser Kunde erhalten Sie regelmäßig Informationen über weitere passende Angebote aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot von medentex GmbH an Ihre uns mitgeteilte E-Mail-Adresse (vgl. § 7 Abs. 3 UWG). Dem Erhalt dieser Informationen können jederzeit per E-Mail an lpo-ger@rentokil.com widersprechen.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die medentex GmbH, Piderits Bleiche 11, 33689 Bielefeld. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen mit dem Betroffenen erlaubt) und die des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten aufgrund des überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen erlaubt). Weitere Informationen zum Datenschutz bei medentex GmbH sowie zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre Daten und die Kontaktdaten unseres betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind online verfügbar unter https://www.rentokil-initial.com/site-services/cookie-and-privacy-policy/privacy-policy/german_privacy_notice.aspx
Wir weisen darauf hin, dass Rentokil Initial plc, die Muttergesellschaft der medentex GmbH, in Großbritannien ansässig ist und daher der britischen Anti-Korruptions-Gesetzgebung unterliegt. Diese Regelungen gelten - unabhängig von ihrem Sitz - auch für alle Tochterunternehmen der Rentokil Initial plc, einschließlich der medentex GmbH. Diese sind zu finden unter https://www.rentokil-initial.com/~/media/Files/R/Rentokil/documents/Code-Of-Conduct-2018/COC%202018%20GERMAN.pdf